Rechtsanwälte Binzberger

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Ehe- und Familienrecht

Das Eherecht ist ein Teilgebiet des Familienrechts. Es behandelt alle Rechtsnormen die sich auf Inhalt, Abschluss oder Auflösung einer Ehe beziehen.

Bei Fragen zum Eherecht, wenden Sie sich an unsere Kanzlei. Wir beraten Sie vor und nach der Eheschließung und insbesondere wenn es um das Verfassen eines Ehevertrages geht.

Sollte eine Ehe doch einmal zu Bruch gehen, unterstützen wir Sie des Weiteren bei der Ehescheidung und den damit zusammenhängenden Folgen, sowie bei den Vermögensauseinandersetzungen.

Außerdem können wir Sie detailliert bei Adoptionen, bei Fragen zu Betreuung oder auch Vormundschaft beraten.

 

Das Familienrecht ist ein Teil des Zivilrechts. Es regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie oder Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Außerdem ist es für die Regelung außerverwandtschaftlicher, gesetzlicher Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtlicher Betreuung zuständig.

Wenden Sie sich bei Fragen zum Familienrecht an uns. Die Gründung einer eigenen Familie mündet oftmals in einer Ehe, die hierbei entstehenden Verpflichtungen und Regeln werden durch einen Ehevertrag festgehalten. Steht bei der Ehe für Sie oder Ihren Partner fest, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Scheidung kommt, sollten Sie in diesem Fall über die sogenannte Scheidungsfolgevereinbarung nachdenken, es handelt sich dabei um eine besondere Form des Ehevertrags.

Wenn es zu einer Trennung kommt, die im Gegensatz zur Scheidung die eigentliche Beendigung einer Partnerschaft ist, können wir die Verfolgung von Unterhaltsansprüchen aufnehmen. Hierbei kann nocheinmal zwischen dem Ehegattenunterhalt sowie dem gegebenenfalls anfallenden Kindesunterhalt unterschieden werden. Wenn Sie Kinder haben, unterstützen wir Sie bei der Zuweisung des Sorge- und Umgangsrechts.



 
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